Das Risikomanagement obliegt der Veranstaltungsleitung. Bei Großveranstaltungen muss der Veranstaltungsleiter/in stets einen Gesamtüberblick haben und in der Lage sein, Gefahrensituation rasch zu erkennen und zielführend zu handeln.
  • Anwesenheitspflicht
  • Pflichten & Kompetenzen
  • Entscheidungsprozesse
  • Verantwortungsumfang

Die Verantwortungs- und Aufgabenabgrenzungen des Veranstaltungsleiters/in sind sehr herausfordernd. Mögliche Regelungen sind etwa im § 38 MVStättVO verortet oder werden in Schulungen beispielsweise beim TÜV, der IHK sowie in branchenspezifischen Fortbildungszentren vermittelt.

Jedoch hat sich die Verantwortung des Veranstaltungsleiters/in als maßgeblicher Teil der Veranstaltungs- und Besuchersicherheit manifestiert; wichtige Aspekte dieser Verantwortung sind unter anderem:

Anwesenheit

Ein Veranstaltungsleiter/in muss während der Veranstaltung ständig vor Ort sein. Dies ist unbedingt notwendig, damit der Veranstaltungsleiter/in seinen rechtlichen Pflichten nachkommen kann.

Pflichten und Kompetenzen

Der Veranstaltungsleiter/in trägt die Verantwortung für die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes sowie die Einhaltung der Vorschriften und Abläufe. Er/Sie hat dafür zu sorgen, dass sicherheitsrelevanten Zwischenfällen vermieden oder erkannt, überwacht, koordiniert und gelöst werden.

Dazu gehört die Abstimmung der Sicherheitsmaßnahmen mit öffentlichen Behörden, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie die Aufsicht auch über das zuständige Sicherheits- oder Ordnungspersonal.

Dem Veranstaltungsleiter/in obliegt neben der Sicherheit im engeren Sinne unter anderem auch die Umsetzung und Koordinierung des Räumungskonzeptes.

Entscheidung in Gefahrensituationen

Der Veranstaltungsleiter/in ist verantwortlich für die dauerhaften Gewährleistung der Sicherheit auf der Veranstaltung bis hin zur Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung.

Sollte aufgrund von Sicherheitsmängeln oder einer drohenden Gefahrenlage die Sicherheit gefährdet sein, muss der Veranstaltungsleiter/in über den Veranstaltungsabbruch eigenmächtig entscheiden können.

Die Kernkompetenzen des Veranstaltungsleiters/in sind:

  • Die Fähigkeit zur Risikobeurteilung
  • Erfahrungen bei Gefahrenanalysen
  • Gutes und schnelles Urteilsvermögen
  • Professionelles Informationsmanagement

Verantwortungsumfang

Der Veranstaltungsleiter/in hat eine rechtliche Garantenstellung – so kann der Straftatbestand der Unterlassung, wenn in einer Gefahrensituation nicht angemessen gehandelt wird, ein Thema sein.

Dies kann auch gelten, wenn die Möglichkeit der Gefahrenerkennung (als Grundlage einer Risikoanalyse) sich nicht angemessen in der Umsetzung von Sicherheitskonzepten widerspiegelt.