Wissen · Sicherheitsmanagement
Abnahme einer Open-Air-Veranstaltung und Verantwortung im laufenden Betrieb
Was wird bei der Abnahme einer Open-Air-Veranstaltung geprüft? Und welche Sicherheitsverantwortung bleibt während des laufenden Betriebs bestehen?
Stand: · MOVETOS
Bei größeren Open-Air-Veranstaltungen wie Festivals, Volksfesten und Stadtfesten werden Sicherheitsmaßnahmen vor Veranstaltungsbeginn geprüft, auf Grundlage von Sicherheitskonzept, Genehmigungen, Auflagen und gesetzlichen Vorschriften. Eine Abnahme bestätigt jedoch nicht, dass die Sicherheit während der gesamten Veranstaltung unverändert gewährleistet ist.
Was wird vor Veranstaltungsbeginn geprüft?
Geprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Durchführung vorliegen. [2] Dazu können genehmigte Sicherheitsmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege, Zufahrten, technische Einrichtungen, Zuständigkeiten und Funktionsnachweise gehören. Was tatsächlich geprüft wird, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Die Abnahme bewertet den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung.
Was verändert sich während des Betriebs?
Mit dem Einlass verändern sich die Bedingungen: Besucherströme, Personendichten, Verkehrsbewegungen, Wetter und die Verfügbarkeit von Maßnahmen können von den Annahmen abweichen. Eine zuvor ordnungsgemäß geprüfte Maßnahme kann so an Wirksamkeit verlieren. Die Abnahme ersetzt deshalb nicht die laufende Überwachung des Betriebs.
Wer trägt während der Veranstaltung die Verantwortung?
Die Verantwortung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Betreiber- und Veranstalterpflichten und den festgelegten Zuständigkeiten. Bei anwendbaren Versammlungsstättenverordnungen bestehen ausdrücklich Pflichten zur Aufrechterhaltung sicherer Betriebsbedingungen; notwendige Sicherheitseinrichtungen müssen betriebsfähig bleiben, unter bestimmten Voraussetzungen ist der Betrieb einzustellen. [1] Auch außerhalb ihres Anwendungsbereichs müssen die Verantwortlichen die geltenden Anforderungen und Auflagen einhalten. Entscheidend ist, dass Veränderungen erkannt, bewertet und Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden. [3]
Fazit
Eine erfolgreiche Abnahme ist kein dauerhafter Sicherheitsnachweis. Sicherheit muss auch im laufenden Betrieb gewährleistet werden.
Fachliche Hinweise
Geltungsbereich: Temporäre Open-Air-Veranstaltungen wie Festivals, Volksfeste, Stadtfeste und vergleichbare Großveranstaltungen.
Rechtliche Einordnung: Nicht jede Open-Air-Veranstaltung unterliegt einer Versammlungsstättenverordnung. Maßgeblich sind die Landesvorschriften, Genehmigungen und Auflagen.
Abnahmeverfahren: Art, Umfang und Zuständigkeit der Prüfungen unterscheiden sich regional und nach Veranstaltungsart. Eine einheitliche bundesweite Abnahmeprozedur besteht nicht.
Mehr dazu: Vom Sicherheitskonzept zum funktionierenden Veranstaltungsbetrieb, Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und aus Erfahrungen lernen und Verantwortung des Veranstalters bei Sicherheitsaufgaben durch Fachfirmen.
Einordnung: Recherchestand 6. November 2026; Quellen mit den Angaben des Autors übernommen, nicht gegen die Originaltexte geprüft. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Quellen
- Bauministerkonferenz: Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), insbesondere § 38 (Betreiberpflichten) und § 43 (Sicherheitskonzept und Ordnungsdienst); die Musterverordnung ist eine Orientierung für die Landesregeln und gilt nicht unmittelbar als bundesweit verbindliches Recht (bauministerkonferenz.de).
- Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel in Rheinland-Pfalz, Hinweise zu Genehmigungen, Geländeabnahmen und Vor-Ort-Kontrollen (mdi.rlp.de).
- Deutscher Städtetag: Orientierungsrahmen für Großveranstaltungen im Freien, Handlungsempfehlungen zu Planung, Genehmigung, Sicherheitsorganisation und Durchführung, 2012 (staedtetag.de).
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