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Wissen · Parkraum

Parkraum für Veranstaltungen planen: Wie viele Autos passen?

Stellplätze, Gassen, Feuerwehr, Zufahrten und Stauraum: wie Sie den Parkraum neben einer Veranstaltung bemessen – und prüfen, ob er reicht.

Stand: · MOVETOS

Das erste Sicherheitsproblem beginnt auf der Straße

Wenn viele Besucher mit dem Auto kommen, zeigt sich ein zu knapp geplanter Parkraum nicht auf der Fläche selbst, sondern davor: an der Zufahrt. Schafft die Einfahrt weniger Fahrzeuge, als in der stärksten Stunde ankommen, staut es sich zurück bis auf die öffentliche Straße. Dort stehen dann Rettungswege, Linienbusse und Anwohner im selben Stau – lange bevor die Veranstaltung beginnt.

„Wie viele Autos passen auf die Fläche?“ ist deshalb nur die halbe Planung. Ebenso wichtig: Reicht das für die Besucherzahl? Kommen die Autos schnell genug hinein? Und wie leert sich die Fläche nach dem Ende?

Alle Zahlen in diesem Beitrag sind Planungsannahmen aus Richtlinien und veröffentlichter Praxis, keine Messung. Sie ersetzen weder die Abstimmung mit Behörden und Feuerwehr noch die Prüfung vor Ort.

Planungsgrundlagen: Stellplatz, Gasse, Ring

Maßgebliche Richtlinie für Stellplätze in Deutschland sind die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 23) der FGSV. Für temporäre Flächen mit Einweisern, die Autos dicht nebeneinander lenken, werden in der Praxis auch kleinere Maße genutzt. Für die Grobplanung einer Wiese oder eines Ackers eignen sich folgende Größen als Ansatz – im Einzelfall gilt die Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.

ElementPlanungsmaßGrundlage
Pkw-Stellplatz mit Einweisern2,50 × 5,00 m, 90°Bauantrag Landesgartenschau 2022
Fahrgasse zwischen den Reihen6,0 m (vorwärts einparken)Bauantrag Landesgartenschau 2022
Behindertenstellplatz3,50 × 5,00 mDIN 18040-3
Anzahl Behindertenstellplätze0,5 % der BesucherVersammlungsstättenverordnungen, § 13
Feuerwehrzufahrt≥ 3,0 m breit, 3,5 m hoch, 10 t Achslast, 16 t gesamtMuster-Richtlinie Flächen für die Feuerwehr, DIN 14090
Kurvenfahrt Bus/LkwKreisring mit 12,5 m Außenradius§ 32d StVZO
Dichte in der Praxisrund 300–450 Pkw je Hektarveröffentlichte Planungen, u. a. 630 Pkw auf 1,5 ha

Daraus ergibt sich ein einfacher Aufbau, den auch MOVETOS OPS verwendet:

  • Abstand zur Grenze: 1,5 m zu Zaun oder Graben.
  • Randreihe entlang jeder Kante, angefahren vom Ring.
  • Ringstraße von 6,0 m Breite: Sie erlaubt Gegenverkehr und hält die geforderten 3,0 m für die Feuerwehr auch dann frei, wenn ein Fahrzeug liegen bleibt.
  • Doppelreihen im Inneren – zwei Stellplatztiefen plus Gasse. Wie die Reihen gedreht und versetzt sind, entscheidet auf unregelmäßigen Flächen über viele Plätze.
  • Achse je Zufahrt von 7,0 m (zwei Spuren à 3,5 m) quer durch die Fläche: Stauraum vor der Kontrolle, Verteilung auf die Gassen und zugleich Feuerwehrachse.

Auf unbefestigten Flächen gehören Ring und Achsen auf Fahrbahnplatten. Schon wenige Liter Regen je Quadratmeter können eine Wiese unbefahrbar machen – bei einem großen Festival 2023 führten rund 15 l/m² zum Einlassstopp.

Busse und Wohnmobile

Reisebusse und Wohnmobile brauchen eigene Spuren, in denen sie vorwärts hinein- und vorwärts wieder hinausfahren. Planerisch angesetzt werden 4,0 m breite Spuren, je Platz 14,7 m für einen Bus und 9,5 m für ein Wohnmobil. Aus dem Kreisring nach § 32d StVZO folgt ein eigener Ring von 7,5 m. Sinnvoll liegt diese Zone direkt an der ersten Zufahrt, damit große Fahrzeuge nicht durch die Pkw-Reihen müssen. Wer Übernachtung im Wohnmobil zulässt, muss zusätzlich die Camping- und Wochenendplatzverordnung des Landes beachten.

Zufahrten

Die Zufahrt sollte an der leistungsfähigsten angrenzenden Straße liegen. Ab etwa 150 m Straßenfront sind getrennte Ein- und Ausfahrten zweckmäßig, sonst eine Zufahrt in der Mitte. Fußgänger verlassen die Fläche über ein eigenes Tor in Richtung Eingang – möglichst getrennt vom Autoverkehr. Behindertenstellplätze gehören an dieses Tor, auf die Fläche mit dem kürzesten Fußweg.

Bedarf abschätzen: Reicht der Platz?

Der Bedarf an Stellplätzen folgt aus wenigen Größen:

Stellplätze = Besucher × Anteil mit dem Auto ÷ Personen je Auto + Reserve

Die Werte hängen stark von Veranstaltung, Lage und Nahverkehr ab und müssen je Veranstaltung geprüft werden. Ein Rechenbeispiel mit typischen Ausgangswerten: 10.000 Besucher, 70 % mit dem Auto, 2,5 Personen je Auto und 10 % Reserve ergeben rund 3.080 Stellplätze. Bei 300 bis 450 Pkw je Hektar entspricht das etwa 7 bis 10 Hektar Parkfläche – zuzüglich 50 Behindertenstellplätzen (0,5 %).

Die Zufahrt ist der Engpass

Entscheidend ist nicht die Tagessumme, sondern die stärkste Stunde der Anreise. Nach der Handreichung der US-Bundesverkehrsbehörde FHWA schafft eine Einfahrtsspur frei befahren rund 900 Fahrzeuge je Stunde, mit Bezahlen an der Kasse nur etwa 300 bis 400. Ein Beispiel: Kommen in der Spitzenstunde 1.800 Autos an zwei Spuren mit Kasse an, werden höchstens rund 800 abgefertigt – der Rest wartet. Diese Warteschlange muss vollständig auf das Gelände passen, also auf die Achsen und Stauspuren vor der Kontrolle. Reicht der Stauraum nicht, staut es auf die Straße.

Daraus folgen die wirksamsten Stellschrauben: Tickets vorab verkaufen statt an der Einfahrt kassieren, mehr Einfahrtsspuren öffnen, Stauraum auf dem Gelände verlängern.

Was vorher zu klären ist

Stellplätze sind bauliche Anlagen; für temporäre Wiesenparkplätze entscheidet die zuständige Behörde, rechnen Sie mit 8 bis 12 Wochen Vorlauf. Eine neue Zufahrt an einer öffentlichen Straße ist eine Sondernutzung (§ 8a FStrG, Landesstraßengesetze), Beschilderung und Umleitungen werden nach § 45 StVO angeordnet, Weisungen im fließenden Verkehr gibt nur die Polizei (§ 36 StVO). Bei landwirtschaftlichen Flächen kann die Förderung entfallen, wenn die Fläche länger als 14 Tage am Stück oder 21 Tage im Jahr in der Vegetationsperiode anders genutzt wird (§ 12 Abs. 3 GAPDZV). Bodenschutz und Wasserschutzgebiete sind ebenfalls zu prüfen.

Im Betrieb: Belegung und Abfahrt

Während der Veranstaltung kommt es darauf an, die Reihen nacheinander zu füllen – beginnend an dem Tor, das dem Eingang am nächsten liegt – und früh zu erkennen, wann eine Fläche voll wird. Dann lassen sich Ankommende rechtzeitig auf die nächste Fläche lenken, statt sie suchen zu lassen.

Die Belegung folgt aus einer Zählung an Ein- und Ausfahrt: Stand zu Beginn plus Einfahrten minus Ausfahrten. Jede Zählung driftet, etwa durch verdeckte oder doppelt erfasste Fahrzeuge – der Stand muss sich daher von Hand korrigieren lassen.

Nach dem Ende wollen alle gleichzeitig los; wird die ganze Fläche auf einmal freigegeben, blockieren sich die Autos. Besser ist eine blockweise Abfahrt: In festen Abständen wird jeweils nur ein Block von Reihen freigegeben – so groß, wie die Ausfahrten in dieser Zeit abfertigen können. Dann wartet niemand mit laufendem Motor an der Ausfahrt. Wie viele Fahrzeuge je Spur und Stunde abfließen, begrenzt am Ende die aufnehmende Straße; diesen Wert sollten Sie mit Straßenverkehrsbehörde und Polizei abstimmen.

Wie MOVETOS OPS das unterstützt

MOVETOS OPS bildet diese Schritte in der Einrichtung einer Veranstaltung ab.

Planen (neu): Sie zeichnen die Parkfläche auf dem Lageplan ein. Die Plattform legt Stellplätze, Ringstraße, Zufahrten an der Straße mit Stauraum, Spuren für Busse und Wohnmobile sowie Behindertenstellplätze am Fußweg zum Eingang selbst darauf. Sie zeigt, wie viele Autos passen, ob das für die genehmigte Besucherzahl reicht, ob sich bei der Anreise ein Stau bis auf die Straße bildet und wie lange die Abfahrt dauert. Zufahrten lassen sich auf dem Plan verschieben. Eine Liste nennt, was vor der Veranstaltung zu klären ist – Genehmigung, Straße, Feuerwehr, Landwirtschaft –, und das Sicherheitskonzept erhält ein eigenes Kapitel „Parkraum“ mit Plan.

Überwachen (neu): In der Lage steht in einer Zeile, wie voll der Parkraum ist und welche Reihe als Nächstes gefüllt wird. Auf der Karte trägt jede Reihe die Farbe ihrer Belegung (frei, füllt sich, fast voll, voll). Kameras an der Zufahrt zählen ein- und ausfahrende Fahrzeuge; der Stand lässt sich korrigieren. Warnungen melden „Parkfläche fast voll“ und „Rückstau an der Parkplatz-Zufahrt“. Solange noch keine Kamera zählt, berechnet die Plattform die Belegung aus der Planung.

Steuern (neu): Die Plattform zeigt, welche Reihe als Nächstes gefüllt wird, damit Einweiser die Autos gezielt verteilen. Nach dem Ende schlägt sie die Reihen blockweise zur Abfahrt vor und hält eine passende Durchsage bereit, die das Team von Hand auslöst – das System schlägt vor, der Mensch gibt frei.

Checkliste

  • Parkfläche einzeichnen, Randabstand, Ring (6,0 m) und Achsen (7,0 m) vorsehen.
  • Feuerwehrzufahrt: mindestens 3,0 m breit, 3,5 m hoch, befahrbar mit 16 t.
  • Bedarf aus Besucherzahl, Anteil mit dem Auto und Personen je Auto rechnen – Annahmen dokumentieren.
  • Behindertenstellplätze (0,5 % der Besucher) am kürzesten Fußweg zum Eingang.
  • Spitzenstunde gegen Abfertigung je Spur und Stauraum prüfen; Tickets möglichst vorab.
  • Bus- und Wohnmobilspuren an der ersten Zufahrt, Fahrbahnplatten auf Ring und Achsen.
  • Genehmigung, Sondernutzung, verkehrsrechtliche Anordnung und Landwirtschaft rechtzeitig klären.
  • Im Betrieb: Reihen nacheinander füllen, Belegung zählen und korrigieren.
  • Abfahrt blockweise freigeben und mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde abstimmen.

Quellen

  1. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 23), Köln 2023.
  2. DIN 18040-3: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum.
  3. Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU: Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr; DIN 14090: Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken.
  4. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 32d Kurvenlaufeigenschaften.
  5. Versammlungsstättenverordnungen der Länder, § 13 (z. B. Bayerische Versammlungsstättenverordnung, BayVStättV).
  6. U.S. Department of Transportation, Federal Highway Administration: Managing Travel for Planned Special Events, Kapitel 6 (FHWA-OP-04-010).
  7. Landesgartenschau Bad Neuenahr-Ahrweiler 2022: Erläuterung des Bauantrages (Parkfläche, 630 Pkw auf 1,5 ha).
  8. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), §§ 36 und 45; Bundesfernstraßengesetz (FStrG), § 8a; GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV), § 12 Abs. 3.

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