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Wissen · Lagebild

Wer benötigt im Einsatz welche Lageinformationen?

Wie Veranstalter Empfänger, Zugriffsrechte und Arbeitsplätze für ein digitales Lagebild planen und die Nutzbarkeit vor dem Einsatz prüfen.

Stand: · MOVETOS

Ein digitales Lagebild unterstützt die Veranstaltung nur dann, wenn relevante Informationen bei den dafür zuständigen Personen ankommen. Deshalb gehört bereits in die Planung, wer welche Informationen für seine Aufgabe benötigt und wie er sie unter Einsatzbedingungen nutzen kann.

Informationsbedarf nach Aufgaben zuordnen

Veranstaltungsleitung, Sicherheitsdienst, Sanitätsdienst und technische Leitung bearbeiten unterschiedliche Aufgaben. Daraus ergeben sich unterschiedliche Informationsbedürfnisse. Die Veranstaltungsleitung benötigt beispielsweise eine Übersicht für übergreifende Entscheidungen. Eine Einsatzkraft vor Ort braucht möglicherweise vor allem einen eindeutigen Einsatzort und eine konkrete Lagebeschreibung.

BaSiGo empfiehlt, Zielgruppen, Inhalte, Kommunikationsmittel und Verantwortlichkeiten im Kommunikationskonzept festzulegen [1]. Für ein digitales Lagebild lässt sich daraus eine praktische Zuordnung ableiten:

ZuordnungLeitfrage
AufgabeWelche Aufgabe erfüllt die Person oder Stelle im Einsatz?
Benötigte InformationWelche Information braucht sie für diese Aufgabe?
Berechtigter EmpfängerWer darf diese Information erhalten?
ÜbermittlungswegAuf welchem Weg kommt die Information bei ihr an?

Zugang und Nutzbarkeit gemeinsam planen

Ein fiktives Beispiel: Kamerabilder sind am Arbeitsplatz der Projektleitung verfügbar. Die operative Sicherheitsleitung erhält jedoch weder eine geeignete Ansicht noch einen vereinbarten Meldeweg. Obwohl die Übertragung funktioniert, ist die Information für ihre Aufgabe nicht zuverlässig verfügbar.

Zu klären sind deshalb:

  • Arbeitsplatz: Wo wird die Information genutzt?
  • Endgerät: Auf welchem Gerät wird sie angezeigt?
  • Verbindung: Über welche Verbindung kommt sie dort an?
  • Bedienung: Können die vorgesehenen Nutzer die Ansicht unter Einsatzbedingungen bedienen?
  • Vertretungen und Schichtwechsel: Ist die Information auch bei Vertretung und nach einem Schichtwechsel verfügbar?

Nicht jeder Beteiligte benötigt einen eigenen vollständigen Systemzugang. Eine gezielte Meldung kann für eine Aufgabe ausreichen; für eine andere ist ein unmittelbarer Zugriff erforderlich.

Bei personenbezogenen Daten müssen Zugriffe und Weitergaben rechtlich zulässig, zweckgebunden und auf das erforderliche Maß begrenzt sein. Eine gemeinsame Sicherheitsaufgabe allein schafft keine pauschale Berechtigung zum Zugriff auf sämtliche Daten [2].

Die Informationsverteilung vor Beginn erproben

Vor Veranstaltungsbeginn sollte mit den vorgesehenen Nutzern geprüft werden, ob Informationen ankommen, verständlich dargestellt werden und räumlich sowie zeitlich richtig eingeordnet werden können. Ein eingerichtetes Benutzerkonto allein belegt diese Nutzbarkeit noch nicht.

Das Ergebnis ist eine klare Informationsverteilung: Wer erhält was, wo, über welchen Weg und mit welchen Berechtigungen? So wird aus der technischen Verfügbarkeit eine nutzbare Grundlage für die Zusammenarbeit.

Mehr dazu: Lagebild bei Veranstaltungen: mehr als viele Kamerabilder zu den Bausteinen eines Lagebilds.

Einordnung: Recherchestand 2. November 2026. Die Aufgabenbeispiele und die empfohlene Zuordnung sind redaktionelle Ableitungen. Das Einsatzbeispiel ist fiktiv und beschreibt keine bestimmte Veranstaltung oder Fachfirma. Keine automatische Berechtigung von Behörden oder privaten Diensten und kein allgemeiner Anspruch auf Livebilder behauptet. Verfügbare Produktfunktionen werden nicht zugesagt. Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Quellen

  1. Gebhard Rusch, Universität Siegen: Kommunikationskonzept – BaSiGo (basigo.vfsg.org), insbesondere Zielgruppen, Inhalte, Medien, Verantwortlichkeiten und interne Kommunikationswege. Archivierter Projektstand 2015; nach Angabe des Autors am 2. November 2026 geprüft, aus der Redaktionsumgebung nicht selbst abgerufen.
  2. Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, amtlicher Text bei EUR-Lex (eur-lex.europa.eu), insbesondere Artikel 5 (Zweckbindung, Datenminimierung und Vertraulichkeit), Artikel 6 (Rechtmäßigkeit) und Artikel 32 (Sicherheit der Verarbeitung). Konkrete Rollen, Rechtsgrundlagen und mögliche spezialgesetzliche Befugnisse sind individuell zu prüfen.

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